Zahlt meine Krankenkasse die Krankenfahrt? Kostenübernahme erklärt
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Krankenfahrt? Alle wichtigen Informationen zur Kostenübernahme, Voraussetzungen und Ausnahmen.
Zahlt meine Krankenkasse die Krankenfahrt? Kostenübernahme erklärt
Eine der häufigsten Fragen bei Krankenfahrten ist: “Zahlt meine Krankenkasse die Fahrt?” Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Krankenfahrten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Medizinische Notwendigkeit
Die Fahrt muss medizinisch notwendig sein. Das bedeutet:
- Der Patient kann die Fahrt nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchführen
- Die Fahrt ist für die medizinische Behandlung erforderlich
- Eine Alternative (z.B. Taxi) ist nicht ausreichend
2. Verordnung durch Arzt
Ein behandelnder Arzt muss eine Verordnung (Muster 4) ausstellen. Diese Verordnung muss enthalten:
- Angabe der Art der Beförderung (Sitzend, Liegend, Rollstuhl)
- Diagnose des Patienten
- Begründung der medizinischen Notwendigkeit
- Alle notwendigen Kreuze und Angaben
3. Genehmigung bei ambulanten Fahrten
Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen (z.B. Arztbesuch, Dialyse) ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Die Genehmigung wird als Stempel auf der Rückseite der Verordnung vermerkt.
Ausnahmen: Keine Genehmigung nötig
- Stationäre Einweisungen: Fahrt ins Krankenhaus zur stationären Aufnahme
- Entlassungen: Fahrt nach Hause nach stationärer Behandlung
- Verlegungen: Transport zwischen Kliniken
- Notfälle: Bei medizinischen Notfällen
Welche Fahrten werden übernommen?
Übernommene Fahrten
- Fahrten zum Arzt (mit Genehmigung)
- Dialysefahrten (Serienfahrten)
- Fahrten zu Fachärzten
- Fahrten zu Reha-Maßnahmen
- Krankenhausfahrten (Einweisung, Entlassung, Verlegung)
Nicht übernommene Fahrten
- Fahrten ohne medizinische Notwendigkeit
- Fahrten ohne Verordnung
- Fahrten ohne Genehmigung (bei ambulanten Behandlungen)
- Privatfahrten (z.B. Besuche bei Angehörigen)
Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten
Auch wenn die Krankenkasse die Fahrt übernimmt, müssen gesetzlich versicherte Patienten eine Zuzahlung leisten:
- 10% der Fahrtkosten
- Mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt
- Die Zuzahlung wird bar beim Fahrer entrichtet
Befreiung von der Zuzahlung
Sie sind von der Zuzahlung befreit, wenn:
- Sie eine Schwerbehinderung haben (Grad der Behinderung ≥ 50)
- Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen
- Sie eine Befreiungsbescheinigung der Krankenkasse haben
Abrechnung mit der Krankenkasse
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen:
- Die Verordnung (Muster 4) vollständig ausgefüllt mitbringen
- Die Zuzahlung (5-10 €) bar entrichten
- Keine weiteren Schritte unternehmen
Die Krankenkasse überweist die Vergütung direkt an uns. Sie erhalten keine Rechnung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?
Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen: Innerhalb von 4 Wochen nach Ablehnung
- Nachweis erbringen: Zusätzliche medizinische Unterlagen einreichen
- Selbst zahlen: Die Fahrt als Privatfahrt bezahlen
Muss ich die Fahrt vorher beantragen?
Bei ambulanten Fahrten (z.B. Arztbesuch) ja - die Genehmigung muss vorher eingeholt werden. Bei stationären Fahrten (Einweisung, Entlassung) nicht.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Genehmigung durch die Krankenkasse dauert in der Regel 2-5 Werktage. Planen Sie daher genügend Zeit ein.
Was ist, wenn ich die Verordnung vergessen habe?
Ohne Verordnung können wir die Fahrt nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Sie müssten die Fahrt als Privatfahrt bezahlen. Kontaktieren Sie daher vorher Ihren Arzt, um eine Verordnung zu erhalten.
Fazit
Die Krankenkasse zahlt Krankenfahrten, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, eine Verordnung (Muster 4) vorliegt und bei ambulanten Fahrten eine Genehmigung eingeholt wurde. Wichtig ist, dass alle Formulare korrekt ausgefüllt sind, um eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen
- Krankentransport Offenbach: Kosten, Abrechnung und Voraussetzungen
- Muster 4 Verordnung: So funktioniert die Abrechnung
- Widerspruch bei Ablehnung der Kostenübernahme
Quellen
- Sozialgesetzbuch V (SGB V) - § 60 Krankenbeförderung
- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Rahmenverträge der Krankenkassenverbände
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026