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So buchen Sie eine Krankenfahrt: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Praktische Anleitung zum Buchen einer Krankenfahrt in Offenbach. Von der Vorbereitung bis zur Abrechnung - alles was Sie wissen müssen.

5 Min. Lesezeit Patientenfahrdienst Rhein-Main Redaktion
So buchen Sie eine Krankenfahrt: Schritt-für-Schritt-Anleitung

So buchen Sie eine Krankenfahrt: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Eine Krankenfahrt zu buchen kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen - besonders wenn es um Verordnungen, Genehmigungen und Abrechnung geht. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Buchungsprozess und erklärt, was Sie beachten müssen.

Schritt 1: Verordnung (Muster 4) besorgen

Was ist eine Verordnung?

Eine Verordnung (Muster 4) ist ein amtliches Formular, das von einem behandelnden Arzt ausgestellt wird. Es dient als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit der Fahrt.

Wer stellt die Verordnung aus?

  • Hausarzt: Bei Fahrten zum Hausarzt oder zu Fachärzten
  • Facharzt: Bei Fahrten zu Spezialisten
  • Krankenhaus: Bei Entlassungen oder Verlegungen
  • Dialysepraxis: Bei Dialysefahrten

Wann brauche ich die Verordnung?

Die Verordnung sollte vor der Fahrt vorliegen. Bei Notfällen (z.B. Entlassungen) kann sie auch nachträglich ausgestellt werden.

Schritt 2: Genehmigung einholen (bei ambulanten Fahrten)

Wann ist eine Genehmigung nötig?

Eine Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich bei:

  • Arztbesuchen (Hausarzt, Facharzt)
  • Dialysefahrten
  • Reha-Maßnahmen
  • Ambulanten Behandlungen

Wann ist keine Genehmigung nötig?

Keine Genehmigung benötigen Sie bei:

  • Stationären Einweisungen
  • Entlassungen aus dem Krankenhaus
  • Verlegungen zwischen Kliniken
  • Notfällen

Wie hole ich die Genehmigung ein?

  1. Verordnung vom Arzt erhalten
  2. Bei Krankenkasse einreichen (per Post, online oder persönlich)
  3. Genehmigung abwarten (meist 2-5 Werktage)
  4. Stempel auf Rückseite der Verordnung vermerkt

Schritt 3: Fahrt buchen

Kontaktmöglichkeiten

Sie können eine Fahrt buchen über:

  • Telefon: Direkter Anruf (schnellste Methode)
  • E-Mail: Für geplante Fahrten
  • Kontaktformular: Auf unserer Website
  • Entlassmanagement: Bei Entlassungen aus dem Krankenhaus

Informationen, die Sie bereithalten sollten

  • Name und Adresse des Patienten
  • Zieladresse (Krankenhaus, Arztpraxis, etc.)
  • Art der Beförderung (Sitzend, Liegend, Rollstuhl)
  • Zeitpunkt der gewünschten Abholung
  • Besonderheiten (z.B. Rollstuhl, medizinische Geräte)
  • Verordnung (Muster 4) - falls vorhanden

Schritt 4: Vorbereitung auf die Fahrt

Was Sie mitbringen sollten

  • Verordnung (Muster 4): Original, vollständig ausgefüllt
  • Versichertenkarte: Zur Identifikation
  • Zuzahlung: 5-10 € bar (falls nicht befreit)
  • Medikamente: Falls nötig
  • Wichtige Unterlagen: Falls nötig

Was Sie vorbereiten sollten

  • Rollstuhl: Falls Sie im Rollstuhl transportiert werden
  • Medizinische Geräte: Falls nötig (z.B. Sauerstoff)
  • Bekleidung: Angemessene Kleidung für die Fahrt
  • Zeitplan: Genügend Zeit für die Fahrt einplanen

Schritt 5: Die Fahrt

Ablauf

  1. Abholung: Pünktliche Abholung zu Hause oder im Krankenhaus
  2. Einladen: Patient wird sicher ins Fahrzeug gebracht
  3. Fahrt: Sichere Beförderung zum Ziel
  4. Ausladen: Patient wird sicher ausgeladen
  5. Abrechnung: Verordnung wird entgegengenommen, Zuzahlung wird kassiert

Während der Fahrt

  • Sicherheit: Bitte bleiben Sie angeschnallt
  • Komfort: Unser Personal hilft bei Bedarf
  • Fragen: Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unser Personal wenden

Schritt 6: Abrechnung

Was passiert nach der Fahrt?

  1. Verordnung wird entgegengenommen: Wir nehmen das Muster 4-Formular entgegen
  2. Zuzahlung wird kassiert: 5-10 € bar (falls nicht befreit)
  3. Quittung: Sie erhalten eine Quittung für die Zuzahlung
  4. Abrechnung: Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab

Was Sie nicht tun müssen

  • Keine Rechnung bezahlen: Die Krankenkasse überweist direkt an uns
  • Keine Nachweise einreichen: Wir übernehmen die gesamte Abrechnung
  • Keine Korrespondenz mit Krankenkasse: Wir kümmern uns um alles

Checkliste: Vor der Buchung

  • Verordnung (Muster 4) vom Arzt erhalten
  • Genehmigung eingeholt (bei ambulanten Fahrten)
  • Alle Informationen bereit (Adresse, Ziel, Zeitpunkt)
  • Zuzahlung bereit (5-10 € bar)
  • Versichertenkarte bereit
  • Rollstuhl/Equipment vorbereitet (falls nötig)

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Verordnung vergessen

Problem: Ohne Verordnung können wir nicht mit der Krankenkasse abrechnen.

Lösung: Kontaktieren Sie vorher Ihren Arzt, um eine Verordnung zu erhalten.

Fehler 2: Genehmigung vergessen

Problem: Bei ambulanten Fahrten ohne Genehmigung zahlt die Krankenkasse nicht.

Lösung: Planen Sie genügend Zeit ein (2-5 Werktage) für die Genehmigung.

Fehler 3: Zu kurzfristige Buchung

Problem: Bei sehr kurzfristigen Buchungen können wir möglicherweise nicht disponieren.

Lösung: Rufen Sie so früh wie möglich an. Wir bieten eine Reaktionszeit von 30-45 Minuten.

Fehler 4: Unvollständige Informationen

Problem: Fehlende Informationen verzögern die Buchung.

Lösung: Halten Sie alle wichtigen Informationen bereit (Adresse, Ziel, Art der Beförderung).

Tipps für eine reibungslose Buchung

1. Frühzeitig planen

Planen Sie genügend Zeit ein, besonders für:

  • Genehmigung (2-5 Werktage)
  • Verordnung (vom Arzt)
  • Buchung (30-45 Minuten Reaktionszeit)

2. Alle Unterlagen bereithalten

Halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit:

  • Verordnung (Muster 4)
  • Versichertenkarte
  • Zuzahlung (5-10 €)

3. Klare Kommunikation

Geben Sie klare Informationen bei der Buchung:

  • Exakte Adressen
  • Zeitpunkt der Abholung
  • Art der Beförderung
  • Besonderheiten

4. Flexibilität zeigen

Bei Notfällen oder Änderungen zeigen Sie Flexibilität. Wir versuchen, uns anzupassen.

Fazit

Eine Krankenfahrt zu buchen ist einfacher als es scheint. Wichtig ist, dass Sie eine Verordnung (Muster 4) haben, bei ambulanten Fahrten eine Genehmigung einholen und uns alle notwendigen Informationen geben. Wir übernehmen die gesamte Abrechnung mit der Krankenkasse - Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Weiterführende Informationen

Quellen

  • Sozialgesetzbuch V (SGB V) - § 60 Krankenbeförderung
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026

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