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Muster 4 Verordnung: So funktioniert die Abrechnung mit Krankenkassen

Das Muster 4-Formular ist die Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten. Hier erfahren Sie, wie es ausgefüllt wird und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

4 Min. Lesezeit Patientenfahrdienst Rhein-Main Redaktion
Muster 4 Verordnung: So funktioniert die Abrechnung mit Krankenkassen

Muster 4 Verordnung: So funktioniert die Abrechnung mit Krankenkassen

Das Formular “Muster 4” (offiziell: Verordnung einer Krankenbeförderung) ist die zentrale Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen. Ein korrekt ausgefülltes Muster 4 ist entscheidend, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Formular ausgefüllt wird und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten.

Was ist das Muster 4?

Das Muster 4 ist ein amtliches Formular, das von behandelnden Ärzten ausgestellt wird, um eine Krankenfahrt zu verordnen. Es dient als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit der Fahrt und als Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Wichtige Felder im Muster 4

Patientendaten

  • Name, Vorname: Vollständiger Name des Patienten
  • Geburtsdatum: Korrektes Geburtsdatum
  • Versichertennummer: Aktuelle Versichertennummer der Krankenkasse
  • Krankenkasse: Name der Krankenkasse

Art der Beförderung

Hier müssen die richtigen Kreuze gesetzt werden:

Sitzend (Rollstuhl)

  • “Medizinisch-fachliche Betreuung notwendig”: Muss auf “Nein” stehen
  • “Fachgerechte Lagerung”: Kann “Nein” sein (außer bei nicht umsetzbaren Patienten)

Liegend

  • “Medizinisch-fachliche Betreuung notwendig”: Muss auf “Nein” stehen
  • “Fachgerechte Lagerung”: Muss auf “Ja” stehen

Diagnose

Die Diagnose muss zwingend angegeben sein. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Fahrt ablehnen.

Genehmigung

Bei ambulanten Fahrten (z.B. Arztbesuch, Dialyse) muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen. Die Genehmigung wird als Stempel auf der Rückseite der Verordnung vermerkt.

Häufige Fehler beim Ausfüllen

Fehler 1: Falsches Kreuz bei “medizinisch-fachliche Betreuung”

Problem: Wenn hier “Ja” angekreuzt wird, wird die Fahrt als qualifizierter Krankentransport (KTW) abgerechnet, was teurer ist und oft abgelehnt wird.

Lösung: Bei normalen Krankenfahrten (Mietwagen) muss hier immer “Nein” stehen.

Fehler 2: Fehlende Diagnose

Problem: Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit nicht prüfen.

Lösung: Die Diagnose muss immer angegeben sein (z.B. ICD-10 Code oder Diagnose in Klartext).

Fehler 3: Fehlende Genehmigung bei ambulanten Fahrten

Problem: Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Krankenkasse vorher genehmigen.

Lösung: Die Genehmigung muss vor der ersten Fahrt eingeholt werden. Der Stempel muss auf der Rückseite der Verordnung sichtbar sein.

Fehler 4: Unvollständige Patientendaten

Problem: Fehlende oder falsche Versichertennummer oder Geburtsdatum führen zu Problemen bei der Abrechnung.

Lösung: Alle Felder müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein.

Abrechnung mit dem Muster 4

Digitaler Datenträgeraustausch (DTA)

Die Abrechnung erfolgt heute fast ausschließlich digital über ein Abrechnungszentrum:

  1. Eingabe der Daten: Die Daten aus dem Muster 4 werden digital erfasst
  2. Prüfung: Das Abrechnungszentrum prüft die Vollständigkeit
  3. Übermittlung: Die Daten werden an die Krankenkasse übermittelt
  4. Zahlung: Die Krankenkasse überweist die Vergütung direkt an uns

Was Sie mitbringen müssen

  • Original Muster 4: Das ausgefüllte und unterschriebene Original
  • Versichertenkarte: Zur Identifikation
  • Zuzahlung: 5-10 € bar (falls nicht befreit)

Genehmigungspflichtige Fahrten

Fahrten, die vorher genehmigt werden müssen

  • Arztbesuche (Hausarzt, Facharzt)
  • Dialysefahrten
  • Reha-Maßnahmen
  • Ambulante Behandlungen

Fahrten ohne Genehmigung

  • Stationäre Einweisungen
  • Entlassungen aus dem Krankenhaus
  • Verlegungen zwischen Kliniken
  • Notfälle

Serienfahrten (z.B. Dialyse)

Bei regelmäßigen Fahrten (z.B. 3x pro Woche zur Dialyse) kann eine Serienverordnung ausgestellt werden:

  • Vorteil: Nur einmalige Genehmigung nötig
  • Gültigkeit: Meist 3-6 Monate
  • Abrechnung: Einfacher, da nicht jede Fahrt einzeln genehmigt werden muss

Was tun bei fehlerhaftem Muster 4?

Wenn das Muster 4 fehlerhaft ausgefüllt ist:

  1. Kontaktieren Sie den Arzt: Bitten Sie um Korrektur
  2. Neue Verordnung: Lassen Sie eine korrigierte Verordnung ausstellen
  3. Bei bereits erfolgter Fahrt: Die Krankenkasse kann die Zahlung verweigern oder kürzen

Häufige Fragen

Kann ich das Muster 4 selbst ausfüllen?

Nein, das Muster 4 muss von einem behandelnden Arzt ausgestellt werden. Sie können es nicht selbst ausfüllen.

Wie lange ist das Muster 4 gültig?

Das Muster 4 ist in der Regel für eine Fahrt gültig. Bei Serienfahrten kann eine längere Gültigkeit vereinbart werden.

Was passiert, wenn ich das Muster 4 vergesse?

Ohne Muster 4 können wir die Fahrt nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Sie müssten die Fahrt als Privatfahrt bezahlen.

Kann ich ein Muster 4 nachträglich erhalten?

Ja, Sie können nachträglich ein Muster 4 vom Arzt erhalten. Die Abrechnung kann dann rückwirkend erfolgen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig war.

Fazit

Das Muster 4-Formular ist die zentrale Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten. Wichtig ist, dass alle Felder korrekt ausgefüllt sind, insbesondere die Kreuze bei “medizinisch-fachliche Betreuung” und “fachgerechte Lagerung”. Bei ambulanten Fahrten muss eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden.

Weiterführende Informationen

Quellen

  • Sozialgesetzbuch V (SGB V) - § 60 Krankenbeförderung
  • Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
  • Rahmenverträge der Krankenkassenverbände in Hessen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026

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Muster 4 Verordnung Abrechnung Krankenkasse 2026

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