Kosten & Abrechnung

Krankentransport Offenbach: Kosten, Abrechnung und Voraussetzungen 2026

Umfassender Ratgeber zu Krankenfahrten in Offenbach - Kostenübernahme, Abrechnung mit Krankenkassen und praktische Tipps für Patienten und Angehörige.

4 Min. Lesezeit Patientenfahrdienst Rhein-Main Redaktion
Krankentransport Offenbach: Kosten, Abrechnung und Voraussetzungen 2026

Krankentransport Offenbach: Kosten, Abrechnung und Voraussetzungen 2026

Krankentransporte in Offenbach am Main sind für viele Patienten und Angehörige eine wichtige Dienstleistung, wenn es um Arztbesuche, Krankenhausfahrten oder Dialyse-Termine geht. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und die korrekte Abrechnung sind dabei entscheidend. Dieser Ratgeber informiert Sie umfassend über die Kosten, Abrechnungsmodalitäten und Voraussetzungen für Krankenfahrten in Offenbach und der gesamten Rhein-Main-Region.

Was kostet eine Krankenfahrt in Offenbach?

Die Kosten für eine Krankenfahrt hängen von mehreren Faktoren ab:

Rollstuhlfahrten

Für Rollstuhlfahrten gelten in Hessen (Stand 2025/2026) folgende Vergütungssätze:

  • Grundpauschale: 35,00 € (steigt auf 37,00 € ab 2026)
  • Kilometerentgelt: 2,15 € pro Besetztkilometer
  • Wartezeit: Ab 16 Minuten 0,66 € pro Minute

Liegendfahrten

Liegendfahrten sind aufgrund des höheren Aufwands (Zwei-Mann-Personal) teurer:

  • Grundpauschale: ca. 60,00 € bis 70,00 €
  • Zuschlag Liegend: ca. 45,00 €
  • Kilometerentgelt: 1,75 € bis 2,20 € pro Besetztkilometer

Tragestuhltransport

Für Tragestuhltransporte (Transport über Treppen) wird ein zusätzlicher Zuschlag von ca. 45,00 € berechnet.

Zahlt meine Krankenkasse die Krankenfahrt?

Die meisten Krankenfahrten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Voraussetzungen für Kostenübernahme

  1. Medizinische Notwendigkeit: Die Fahrt muss medizinisch notwendig sein
  2. Verordnung (Muster 4): Ein behandelnder Arzt muss eine Verordnung ausstellen
  3. Genehmigung: Bei ambulanten Behandlungen ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  4. Eigenmobilität nicht möglich: Der Patient kann die Fahrt nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi durchführen

Ausnahmen

  • Stationäre Einweisungen/Entlassungen: Hier ist keine vorherige Genehmigung nötig
  • Notfälle: Bei medizinischen Notfällen wird die Fahrt in der Regel übernommen

Muster 4 Verordnung: So funktioniert die Abrechnung

Das Formular “Muster 4” (Verordnung einer Krankenbeförderung) ist die Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Wichtige Angaben im Muster 4

  • Kreuz bei “medizinisch-fachliche Betreuung notwendig”: Muss auf “Nein” stehen (sonst wird auf teureren Krankentransport abgerechnet)
  • Kreuz bei “fachgerechte Lagerung”: Bei Liegendfahrten muss “Ja” angekreuzt sein
  • Diagnose: Die Diagnose muss angegeben sein
  • Genehmigungsstempel: Bei ambulanten Fahrten muss die Kasse vorher genehmigen

Häufige Fehler

  • Fehlende oder falsche Kreuze
  • Fehlende Diagnose
  • Fehlende Genehmigung bei ambulanten Fahrten
  • Unvollständige Patientendaten

Zuzahlung bei Krankenfahrten

Gesetzlich versicherte Patienten müssen eine Zuzahlung leisten:

  • 10% der Fahrtkosten
  • Mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt
  • Befreiung möglich: Bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schwerbehinderung, Sozialhilfe)

Die Zuzahlung wird in der Regel bar beim Fahrer entrichtet und quittiert.

Abrechnung mit Krankenkassen

Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie benötigen:

  1. Verordnung (Muster 4) vom behandelnden Arzt
  2. Vollständig ausgefülltes Formular mit allen notwendigen Angaben
  3. Genehmigung (bei ambulanten Fahrten)

Die Abrechnung erfolgt digital über ein Abrechnungszentrum. Die Krankenkasse überweist die Vergütung direkt an uns.

Häufige Fragen

Wie schnell kann ich eine Krankenfahrt buchen?

Wir bieten eine Reaktionszeit von 30-45 Minuten für dringende Fahrten. Für geplante Fahrten (z.B. Dialyse) empfehlen wir eine Voranmeldung.

Welche Fahrzeuge werden eingesetzt?

Wir verfügen über speziell ausgerüstete Fahrzeuge:

  • Rollstuhlbusse mit Rampe
  • Liegendfahrzeuge mit Krankentrage
  • Fahrzeuge mit Tragestuhl-Equipment

Gibt es eine 24/7 Verfügbarkeit?

Ja, wir sind rund um die Uhr für Sie da - auch an Wochenenden und Feiertagen.

Was muss ich zur Fahrt mitbringen?

  • Verordnung (Muster 4) vom Arzt
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Bei Bedarf: Medikamente, wichtige Unterlagen

Fazit

Krankenfahrten in Offenbach werden in den meisten Fällen von den Krankenkassen übernommen, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und eine korrekte Verordnung vorliegt. Wichtig ist, dass das Muster 4-Formular vollständig ausgefüllt ist und bei ambulanten Fahrten eine vorherige Genehmigung eingeholt wird.

Weiterführende Informationen

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf:

  • Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG)
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Rahmenverträge der Krankenkassenverbände in Hessen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026

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