Voraussetzungen

Rollstuhlfahrt Offenbach: Voraussetzungen und Kostenübernahme

Alles über Rollstuhlfahrten in Offenbach: Voraussetzungen, Kostenübernahme durch die Krankenkasse und praktische Tipps für Patienten.

4 Min. Lesezeit Patientenfahrdienst Rhein-Main Redaktion
Rollstuhlfahrt Offenbach: Voraussetzungen und Kostenübernahme

Rollstuhlfahrt Offenbach: Voraussetzungen und Kostenübernahme

Rollstuhlfahrten sind die häufigste Form der Krankenbeförderung in Offenbach und der gesamten Rhein-Main-Region. Sie werden benötigt, wenn Patienten nicht umsetzbar sind und in ihrem eigenen Rollstuhl transportiert werden müssen. Dieser Ratgeber informiert Sie über die Voraussetzungen, Kostenübernahme und praktische Aspekte von Rollstuhlfahrten.

Was ist eine Rollstuhlfahrt?

Eine Rollstuhlfahrt ist die Beförderung eines Patienten im eigenen Rollstuhl in einem speziell ausgerüsteten Fahrzeug. Der Patient bleibt während der gesamten Fahrt im Rollstuhl sitzen.

”Nicht umsetzbar” - Was bedeutet das?

Ein Patient ist “nicht umsetzbar”, wenn:

  • Er nicht aus dem Rollstuhl in einen normalen Autositz umgesetzt werden kann
  • Die Umsetzung medizinisch nicht vertretbar ist (z.B. bei bestimmten Verletzungen)
  • Der Patient körperlich nicht in der Lage ist, umzusetzen

Voraussetzungen für Kostenübernahme

Damit die Krankenkasse eine Rollstuhlfahrt übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Medizinische Notwendigkeit

Die Fahrt muss medizinisch notwendig sein. Das bedeutet:

  • Der Patient kann die Fahrt nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchführen
  • Die Fahrt ist für die medizinische Behandlung erforderlich
  • Eine Alternative (z.B. normales Taxi) ist nicht ausreichend

2. Verordnung (Muster 4)

Ein behandelnder Arzt muss eine Verordnung (Muster 4) ausstellen mit:

  • “Medizinisch-fachliche Betreuung notwendig”: Muss auf “Nein” stehen
  • “Fachgerechte Lagerung”: Bei nicht umsetzbaren Patienten kann “Ja” stehen
  • Diagnose: Muss angegeben sein

3. Genehmigung (bei ambulanten Fahrten)

Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen (z.B. Arztbesuch, Dialyse) ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Kosten einer Rollstuhlfahrt

Die Kosten für Rollstuhlfahrten in Hessen (Stand 2025/2026):

  • Grundpauschale: 35,00 € (steigt auf 37,00 € ab 2026)
  • Kilometerentgelt: 2,15 € pro Besetztkilometer
  • Wartezeit: Ab 16 Minuten 0,66 € pro Minute

Zuzahlung

Gesetzlich versicherte Patienten müssen eine Zuzahlung leisten:

  • 10% der Fahrtkosten
  • Mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt
  • Befreiung möglich bei Schwerbehinderung oder Sozialhilfe

Fahrzeugausstattung

Unsere Rollstuhlfahrzeuge sind speziell ausgerüstet:

  • Rollstuhlrampe für einfaches Ein- und Aussteigen
  • 4-Punkt-Gurtung für sichere Fixierung des Rollstuhls
  • Kopfstütze für zusätzliche Sicherheit
  • Retraktor-Systeme für stabile Befestigung
  • Kraftknotenadapter für verschiedene Rollstuhltypen

Einsatzgebiete

Rollstuhlfahrten werden für verschiedene Zwecke benötigt:

Arztbesuche

  • Hausarzt
  • Fachärzte
  • Spezialisten

Krankenhausfahrten

  • Einweisungen
  • Entlassungen
  • Verlegungen
  • Ambulante Behandlungen

Dialysefahrten

  • Regelmäßige Fahrten zur Dialyse (3x pro Woche)
  • Serienfahrten mit fester Planung

Reha-Maßnahmen

  • Fahrten zu Reha-Einrichtungen
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie

Ablauf einer Rollstuhlfahrt

  1. Buchung: Telefonisch oder per E-Mail
  2. Abholung: Pünktliche Abholung zu Hause oder im Krankenhaus
  3. Einladen: Rollstuhl wird mit Rampe ins Fahrzeug geschoben
  4. Sicherung: 4-Punkt-Gurtung wird angelegt
  5. Fahrt: Sichere Beförderung zum Ziel
  6. Ausladen: Rollstuhl wird sicher ausgeladen
  7. Abrechnung: Direkt mit Krankenkasse (Sie zahlen nur Zuzahlung)

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Einladen eines Rollstuhls?

Das Einladen und Sichern eines Rollstuhls dauert in der Regel 10-15 Minuten. Diese Zeit ist in der Grundpauschale enthalten.

Kann ich mit einem Elektrorollstuhl fahren?

Ja, wir können auch Elektrorollstühle transportieren. Bitte informieren Sie uns bei der Buchung über das Gewicht und die Maße des Rollstuhls.

Was ist, wenn mein Rollstuhl nicht ins Fahrzeug passt?

Wir verfügen über verschiedene Fahrzeuggrößen. Bei sehr großen oder schweren Rollstühlen können wir ein größeres Fahrzeug einsetzen. Bitte informieren Sie uns bei der Buchung.

Muss ich meinen Rollstuhl mitbringen?

Ja, der Patient wird in seinem eigenen Rollstuhl transportiert. Der Rollstuhl muss funktionsfähig und sicher sein.

Wie schnell kann ich eine Rollstuhlfahrt buchen?

Wir bieten eine Reaktionszeit von 30-45 Minuten für dringende Fahrten. Für geplante Fahrten empfehlen wir eine Voranmeldung.

Fazit

Rollstuhlfahrten sind eine wichtige Dienstleistung für nicht umsetzbare Patienten in Offenbach. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine korrekte Verordnung (Muster 4) vorliegt. Wichtig ist, dass alle Formulare korrekt ausgefüllt sind und bei ambulanten Fahrten eine vorherige Genehmigung eingeholt wird.

Weiterführende Informationen

Quellen

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V) - § 60 Krankenbeförderung
  • Rahmenverträge der Krankenkassenverbände in Hessen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026

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Rollstuhlfahrt Rollstuhltransport Offenbach Kostenübernahme 2026

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