Liegendtaxi Offenbach: Wann ist eine Liegendfahrt notwendig?
Wann benötigen Sie ein Liegendtaxi in Offenbach? Alles über Indikationen, Voraussetzungen und Abrechnung von Liegendfahrten.
Liegendtaxi Offenbach: Wann ist eine Liegendfahrt notwendig?
Eine Liegendfahrt (auch “Liegendtaxi” genannt) ist eine spezielle Form der Krankenbeförderung, bei der der Patient liegend transportiert wird. In Offenbach und der gesamten Rhein-Main-Region bieten wir professionelle Liegendfahrten mit qualifiziertem Personal und speziell ausgerüsteten Fahrzeugen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wann eine Liegendfahrt medizinisch notwendig ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Was ist eine Liegendfahrt?
Eine Liegendfahrt ist die Beförderung eines Patienten auf einer Krankentrage im Liegen. Im Gegensatz zu Rollstuhlfahrten, bei denen der Patient sitzend transportiert wird, liegt der Patient bei einer Liegendfahrt flach auf einer Trage.
Unterschied zum Krankentransport (KTW)
Wichtig zu wissen: Eine Liegendfahrt im Mietwagen (Liegendtaxi) ist nicht dasselbe wie ein qualifizierter Krankentransport (KTW):
- Liegendtaxi: Patient liegt, aber benötigt keine medizinische Überwachung während der Fahrt
- KTW (Krankentransportwagen): Patient benötigt medizinische Betreuung durch Rettungssanitäter
Wann ist eine Liegendfahrt notwendig?
Medizinische Indikationen
Eine Liegendfahrt ist medizinisch notwendig, wenn:
-
Der Patient nicht aufrecht sitzen kann
- Nach Operationen (z.B. Wirbelsäule, Hüfte)
- Bei Rückenverletzungen
- Bei bestimmten Erkrankungen
-
Die Verletzung/Erkrankung eine liegende Position erfordert
- Frakturen (Knochenbrüche)
- Wirbelsäulenverletzungen
- Schwere Verletzungen
-
Der Patient bewusstlos oder nicht ansprechbar ist
- Nach Operationen mit Narkose
- Bei bestimmten neurologischen Erkrankungen
-
Medizinische Geräte eine liegende Position erfordern
- Beatmungsgeräte
- Infusionen
- Andere medizinische Apparate
Typische Einsatzgebiete
- Entlassungen aus dem Krankenhaus nach Operationen
- Verlegungen zwischen Kliniken
- Fahrten zu Spezialkliniken (z.B. Unfallklinik)
- Heimfahrten nach stationärer Behandlung
- Reha-Maßnahmen (bei entsprechender Indikation)
Voraussetzungen für Kostenübernahme
Damit die Krankenkasse eine Liegendfahrt übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Medizinische Notwendigkeit
Der behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit einer Liegendfahrt bestätigen. Dies geschieht im Muster 4-Formular:
- “Fachgerechte Lagerung”: Muss auf “Ja” angekreuzt sein
- “Medizinisch-fachliche Betreuung notwendig”: Muss auf “Nein” stehen (sonst wird auf teureren KTW abgerechnet)
- Diagnose: Muss angegeben sein
2. Verordnung (Muster 4)
Eine korrekte Verordnung vom behandelnden Arzt ist zwingend erforderlich.
3. Genehmigung (bei ambulanten Fahrten)
Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Krankenkasse vorher genehmigen.
Fahrzeugausstattung
Unsere Liegendfahrzeuge sind nach aktuellen DIN-Normen ausgerüstet:
- Krankentrage mit Rückhaltesystem
- 4-Punkt-Gurtung für sichere Fixierung
- Hygienische Ausstattung (Desinfektion, leicht zu reinigende Oberflächen)
- Notausstiege für Sicherheit
- Optimale Beleuchtung für Betreuung
Personal
Bei Liegendfahrten ist Zwei-Mann-Personal Pflicht:
- Fahrer: Mit entsprechender Qualifikation
- Betreuer: Qualifiziertes Personal (oft Rettungssanitäter)
Das Personal ist geschult im Umlagern von Patienten und der sicheren Beförderung.
Kosten einer Liegendfahrt
Liegendfahrten sind aufgrund des höheren Aufwands teurer als Rollstuhlfahrten:
- Grundpauschale: ca. 60,00 € bis 70,00 €
- Zuschlag Liegend: ca. 45,00 €
- Kilometerentgelt: 1,75 € bis 2,20 € pro Besetztkilometer
Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse:
- Muster 4 mit korrekten Angaben
- Genehmigung (bei ambulanten Fahrten)
- Zuzahlung: 5-10 € bar (falls nicht befreit)
Häufige Fragen
Kann ich selbst entscheiden, ob ich liegend fahren möchte?
Nein, die Entscheidung über eine Liegendfahrt trifft der behandelnde Arzt aufgrund der medizinischen Notwendigkeit. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Was ist der Unterschied zwischen Liegendtaxi und Rettungswagen?
- Liegendtaxi: Patient liegt, benötigt aber keine medizinische Überwachung
- Rettungswagen (KTW): Patient benötigt medizinische Betreuung durch Rettungssanitäter
Wie lange dauert die Vorbereitung für eine Liegendfahrt?
Wir benötigen in der Regel 30-45 Minuten Vorlaufzeit, um das passende Fahrzeug und Personal zu disponieren.
Kann ich eine Liegendfahrt auch privat buchen?
Ja, Sie können eine Liegendfahrt auch als Privatfahrt buchen, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder die Krankenkasse nicht zahlt.
Fazit
Eine Liegendfahrt ist medizinisch notwendig, wenn der Patient nicht aufrecht sitzen kann oder die Verletzung/Erkrankung eine liegende Position erfordert. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit im Muster 4-Formular bestätigt und die entsprechenden Kreuze setzt.
Weiterführende Informationen
- Krankentransport Offenbach: Kosten, Abrechnung und Voraussetzungen
- Rollstuhlfahrt Offenbach: Voraussetzungen und Kostenübernahme
- Muster 4 Verordnung: So funktioniert die Abrechnung
Quellen
- Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- DIN EN 1789 (Normen für Krankentransportwagen)
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026